Beispiel 1: Standarderhöhung
Alt: 3.200 €, Neu: 3.360 €
- Differenz = 160 €
- % = 160 / 3.200 × 100 = +5 %
- Monatlich: +160 € | Jährlich: +1.920 €
Altes & neues Gehalt → Prozentsatz. Oder Altes + % → Neues. Mit Monats- & Jahresdifferenz.
Die Gehaltserhöhung in Prozent = (Neu − Alt) / Alt × 100. Beispiel: 3.200 € → 3.360 € = +160 € = +5 %. Monatlich 160 € mehr, jährlich 1.920 € mehr. Unser Rechner zeigt beides: % und Euro-Differenz pro Monat/Jahr.
Erhöhung % = (Neues − Altes) / Altes × 100
Monatsdiff. = Neues − Altes
Jahresdiff. = Monatsdiff. × 12 Neues = Altes × (1 + %/100)
Monatsdiff. = Neues − Altes
Jahresdiff. = Monatsdiff. × 12 Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Orientierungswerte (keine Garantie, Branchen/Region/Unternehmen stark unterschiedlich):
| Situation | Typischer Rahmen |
|---|---|
| Jährliche Anpassung (Inflation/Leistung) | 2 – 4 % |
| Gute Leistung / Mehrverantwortung | 5 – 10 % |
| Beförderung / Stellenwechsel | 10 – 20 %+ |
| Branchen mit Fachkräftemangel | oft höher |
Quellen: Entgeltatlas BA, Branchenberichte, Tarifverträge. Individuell stark schwankend.
Alt: 3.200 €, Neu: 3.360 €
Alt: 2.800 €, gewünscht: +8 %
Alt: 4.000 €, Neu: 4.800 €
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltserhöhung (außer tarifvertraglich oder bei Mindestlohnanpassung). Es ist Verhandlungssache.
Nicht 1:1. Durch Steuerprogression und Sozialversicherung bleibt netto oft nur ca. 50–60 % der Bruttoerhöhung. Beispiel: +200 € brutto → ca. +110 € netto (Steuerklasse 1, keine Kinder).
Immer Brutto. Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, KV-Beitrag ab – der Arbeitgeber kann das nicht genau steuern. Verhandle Brutto, rechne selbst aus, was netto ankommt.
Einmalzahlung (Bonus) erhöht nicht das Grundgehalt. Nächstes Jahr startest du wieder vom alten Sockel. Bestehe auf dauerhafter Erhöhung (Grundgehalt), Bonus nur als Zusatz.
Gleich: (Neuer Stundenlohn − Alter) / Alter × 100. Bei Monatsgehalt mit fixer Stundenzahl identisch. Bei variablen Stunden: Monatsgehalt vergleichen.