Beispiel 1: Klassische Teilzeit (30 h bei 40 h)
- Wochenstunden = 30
- Vollzeit = 40
- % = 30 / 40 × 100 = 75 %
Wochenstunden ↔ Teilzeit-Prozent. Vollzeit-Stunden anpassbar (Standard 40 h).
Teilzeit in Prozent = Deine Wochenstunden / Vollzeit-Stunden × 100. Bei 30 h / 40 h = 75 %. Umgekehrt: Stunden = % / 100 × Vollzeit-Stunden. Standard-Vollzeit = 40 h, anpassbar (z. B. 38,5 h im Öffentlichen Dienst).
Teilzeit % = Wochenstunden / Vollzeit-Stunden × 100 Wochenstunden = Teilzeit % / 100 × Vollzeit-Stunden Die Vollzeit-Stunden sind die Bezugsgröße (100 %). In Deutschland oft 40 h, im Öffentlichen Dienst 38,5 h oder 39 h, in manchen Branchen 35–37,5 h.
Du arbeitest 28,875 h (3/4 Stelle). Wie viel Prozent?
40 h (Industrie, Handel, Handwerk – Tarifvertrag). 38,5 h / 39 h (Öffentlicher Dienst, TVöD). 35–37,5 h (manche Tarifbereiche, z. B. Metall 35 h in manchen Regionen). Prüfe deinen Arbeits-/Tarifvertrag.
Meist ja proportional (50 % Stelle = 50 % Gehalt). Aber: Sozialversicherung hat Mindestgrenzen (Minijob-Grenze 538 €/Monat 2024). Unterhalb: andere Regeln. Auch Urlaubstage werden oft proportional gekürzt.
50 % von 38,5 h = 19,25 h/Woche. Oft gerundet auf 19 h oder 19,5 h. Der Rechner gibt den exakten Wert: 19,25 h.
Umrechnen: Tage × tägliche Stunden = Wochenstunden. Bei 5-Tage-Woche: 3 Tage = 3 × 8 h = 24 h (bei 40 h Vollzeit). Unser Rechner nutzt Stunden – rechne kurz um.
Nein. Der Teilzeit-% bezieht sich auf die vertragliche Wochenarbeitszeit. Überstunden sind Zusatzleistungen, ändern den %-Satz nicht. Bei „Gleitzeit“ zählt der Rahmen (z. B. 40 h).